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  • Höver, Albert / Oberlack, Henning
  • Gebührentabellen
  • mit Erläuterungen. Für Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Rechtsbeistände, Gerichtsvollzieher und Behörden
  • 978-3-8114-6261-8
  • C.F. Müller
  •  
  • 40. Aufl. 2025
  • Tabelle
  • Termin: August 2025
36,00 € EURO
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei

Beschreibung:

Reihe: Recht in der Praxis

Die wichtigsten Gebührensätze jeweils bis zu einem Streitwert / Geschäftswert / Gegenstandswert bis 5 Mio bzw. 10 Mio €.

Seit Erscheinen der 39. Auflage der „Höver Gebührentabellen" sind zahlreiche Änderungen in verschiedenen Gesetzen in Kraft getreten mit Auswirkungen kostenrechtlicher Art. Die gravierendsten Änderungen ergeben sich aus dem KostBRÄG 2025, durch welches insbesondere die Gebühren im GNotKG, GKG, FamGKG, GvKostG, RVG sowie die Honorarsätze des JVEG um jeweils rund 9% erhöht werden. Zudem werden die Gebühren der HRegGebV durch die 3. HRegGebÄndV um rund 50% angehoben.

Jetzt auf aktuellstem Stand (Rechtsstand: 1.7.2025) die Gebühren und Auslagen nach:

- GNotKG, Tabellen A, B und B ermäßigt
- Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG)
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG)
- Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe (PKH/VKH)
- Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)

Den mit den Justizkosten befassten Anwendern bei den Gerichten, Notaren, Rechtsanwälten, Rechtsbeiständen, Gerichtsvollziehern und Behörden ist der „Höver" mit seiner übersichtlichen und praxisgerechten Darstellung seit einem halben Jahrhundert ein Begriff für schnelle und verlässliche Orientierung in allen Gebührenfragen.

Die spezielle Konzeption, neben den Gebührentabellen auch die entsprechenden Gebührentatbestände der verschiedenen Gesetze aufzuführen, ist für die tägliche Praxis besonders hilfreich und bietet einen echten Mehrwert.

Das praktische Griffregister ermöglicht den schnellen Zugang zur jeweils benötigten Tabelle und dem entsprechenden Gebührentatbestand.