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Ihre Rechte als Personalvertretung

Diese Kommentierung zum Personalvertretungsrecht Hessen richtet sich sowohl an neu gewählte Personalvertretungsmitglieder, die sich schnell mit den Grundzügen des Personalvertretungsrechts vertraut machen wollen, als auch an erfahrene Profis. Mit der Neufassung des HPVG im Jahre 2023 wurde nicht nur das Gesetz neu strukturiert und inhaltlich geändert, sondern auch die Reihung der Paragraphen geändert und diese mit amtlichen Überschriften versehen. Gleichzeitig erfolgte eine sprachliche Modernisierung und Rechtsbereinigung sowie die geschlechtsneutrale Formulierung des HPVG. Die elektronische Kommunikation zwischen Dienststelle und Personalrat, des Personalrats mit den Beschäftigten sowie innerhalb des Personalrats wird nun ausdrücklich zugelassen. So können u. a. unter bestimmten Voraussetzungen Personalratssitzungen auch in Form von Video- und Telefonkonferenzen abgehalten werden. Auch dem Datenschutz wird ein besonderer Stellenwert zugemessen.

Der praxisorientierte Kommentar enthält:
- Präzise Erläuterungen zu den einzelnen Paragrafen
- Aktuelle Rechtsprechung mit zahlreichen Querverweisen
- Beispiele aus der Personalratspraxis
- Fristenkalender
- Wahlvordruckmuster und zusammenfassende Erläuterungen zu wesentlichen Bestimmungen der Wahlordnung
- Übersichtliche Schaubilder zum besseren Verständnis

Außerdem wurden auch die Wahlvorschriften fortentwickelt und sich insbesondere der Kreis der Wahlberechtigten verändert hat. So wurde das Mindestalter für das aktive Wahlrecht zum Personalrat von bisher 18 Jahren gestrichen. Bei der Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung entfällt das passive Wahlrecht von bisher 16 Jahren. Die Beteiligungstatbestände wurden neu geordnet und ausgeweitet.