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  • Deutscher Anwaltverlag (Hrsg.)
  • Kostentafeln
  • und andere Tabellen für die juristische Praxis
  • 978-3-8240-1678-5
  • Deutscher Anwaltverlag
  •  
  • 35. Aufl. 2021
  • Tabelle
  •  
44,00 € EURO
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei

Beschreibung:

Reihe: Tabellen

Die lang erwartete Anhebung der anwaltlichen Gebühren und die veränderten Gerichtskosten sowie zahlreiche strukturelle Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) machen eine komplett überarbeitete Neuauflage der Kostentafeln zwingend erforderlich.

In den Kostentafeln finden Sie neben einer redaktionellen alphabetischen Schnellübersicht der Rechtsanwaltsgebühren sämtliche gesetzlichen Regelungen sowie die wichtigsten Tabellen für alle praktisch relevanten Gebührensätze und Kostenarten an einer Stelle auf dem aktuellen Stand - u.a. zu RVG-VV, GKG, GKG-KV, FamGKG, FamGKG-KV, GNotKG, GNotKG-KV, GvKostG, GvKostG-KV, JVKostG, JVEG und den Pfändungsvorschriften der ZPO:

- Welche Rechtsanwaltsgebühren können z.B. Pflichtverteidiger in Strafsachen abrechnen?
- Wie hoch sind die Gerichtsgebühren des GKG, FamGKG und des GNotKG (§ 34 GKG/§ 28 FamGKG/§ 34 GNotKG)?
- Welche Gebühren stehen Anwälten bei Arbeitsgerichtssachen zu?

Alle Gesetzesänderungen in den Kostengesetzen seit der letzten Auflage sind eingearbeitet!

Sie finden folgende aktualisierte Gesetzestexte in den neuen Kostentafeln:

- RVG-VV
- GKG (mit KV)
- FamGKG (mit KV)
- GNotKG (mit KV)
- JVEG
- GvKostG (mit KV)
- JVKostG
- HRegGebV (mit GV und KV)
- Kosten in berufsgerichtlichen Verfahren: Auszug BRAO, Auszug BNotO, Auszug PatAnwO.
Zudem sind folgende aktuelle Tabellen enthalten:
- Gebühren nach § 13 RVG (von 0,1 bis 2,6)
- Gebühren bei PKH nach § 49 RVG
- Gebühren in familiengerichtlichen Verfahren
- Gegenstandswerte in familiengerichtlichen Verfahren
- Gerichtsgebühren nach § 34 GKG/§ 28 FamGKG/§ 34 GNotKG
- Gerichtsgebühren der Arbeitsgerichtsbarkeit
- Lohnpfändungstabellen
- Zinstabellen.

Aktuell sind außerdem die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung sowie die wichtigsten Regelungen zur PKH.