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Beschreibung:

Reihe: Münchener AnwaltsHandbücher

Das Münchener Anwaltshandbuch zum Straßenverkehrsrecht behandelt alle Bereiche dieses facettenreichen Rechtsgebiets - von der Mandatsannahme bis zur Beendigung und Abwicklung des Mandats. Auch die verkehrsrechtlich relevanten Nebengebiete (wie z.B. Steuerrecht, Gebühren- und Kostenrecht, Transportrecht) werden praxisorientiert dargestellt. Der Anwalt erhält im systematischen Zusammenhang ausführliche Erläuterungen zum materiellen und prozessualen Verkehrsrecht, integrierte Formulierungshilfen und Muster für die Fertigung von Schriftsätzen, Checklisten zur Abwicklung komplexer Problembereiche und Übersichten zu zahlreichen Einzelfragen. Praxistipps zur taktischen Vorgehensweise und Hinweise auf einschlägige Gesetzestexte, Verordnungen und Richtlinien runden die Darstellung ab.

Inhalt
- Mandatsannahme und -Organisation
- Das verwaltungsrechtliche Führerscheinverfahren (Erteilung,
- Entzug, Wiedererteilung)
- Das verkehrsrechtliche Straf- und OWi-Verfahren
- Haftungs- und Schadensrecht
- Verfahrensrecht, Steuerrecht und Haftungsrecht
- Vertragliche Beziehungen im Verkehrsrecht/Verkehrsvertragsrecht
- Die Kraftfahrtversicherung
- Sonstige Rechtsgebiete und Verfahren mit straßenverkehrsrechtlichem Bezug

Die 5. Auflage bringt das bewährte Werk auf den Rechtsstand Sommer 2019. Berücksichtigt und gründlich eingearbeitet sind sämtliche rechtlichen Neuerungen, die seit Erscheinen der Vorauflage im Jahr 2014 durch Gesetzgebung und Rechtsprechung veranlasst wurden. Neben aktuellen Rechtsfragen der Digitalisierung oder der Dieselthematik werden beispielweise auch neue Kapitel zur Fahrerschutzversicherung sowie zur Schutzbriefversicherung aufgenommen. Auch die in Vorbereitung befindliche 6. KH-Richtlinie wird Berücksichtigung finden.
Als Nachfolger für den verstorbenen Begründer des Werks, Hans Buschbell, konnte mit Bernd Matthias Höke ein äußerst renommierter und erfahrener Spezialist als Herausgeber gewonnen werden, der das Werk gemeinsam mit den verbliebenen und einigen neuen Bearbeitern und Bearbeiterinnen im Sinne seines Vorgängers fortführen wird.