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  • Boetticher, Arne von / Kuhn-Zuber, Gabriele
  • Rehabilitationsrecht
  • Ein Studienbuch für soziale Berufe
  • 978-3-8487-7660-3
  • Nomos
  •  
  • 2. Aufl. 2021
  • Lehrbuch
  •  
24,90 € EURO
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Beschreibung:

Dieser Titel ist auch in folgende(n) Online-Datenbank(en) verfügbar

Reihe: Kompendien für Studium, Praxis und Fortbildung

In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt rund 10 Mio. Menschen mit einer Behinderung. Diese Menschen haben Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, um selbstbestimmt, diskriminierungsfrei und gleichberechtigt am Leben der Gesellschaft teilhaben zu können. Die Regelungen für diese Leistungen finden sich zwar zusammengefasst im Wesentlichen im SGB IX, allerdings hat jeder der sieben Rehabilitationsträger sein eigenes Leistungsrecht. Das macht das Rehabilitationsrecht unübersichtlich; für Nichtfachleute ist es in der Regel praktisch nicht zu überschauen.

Ziel des Lehrbuches ist es, anhand einer nachvollziehbaren und klaren Struktur Licht ins Dickicht des Rehabilitationsrechts zu legen. Es richtet sich an Studierende sozialer Berufe, ist aber ebenso für Praktikerinnen und Praktiker, die mit Menschen mit Behinderungen in verschiedener Weise arbeiten, zu empfehlen.

Erläutert werden nicht nur allgemeingültige Begriffe, Beteiligungsrechte und das Verfahren im Teilhabrecht, sondern ebenso die einzelnen Rehabilitationsleistungen in ihren verschiedenen Ausprägungen und im Zusammenhang mit den jeweilig zuständigen Rehabilitationsträgern. Ausführlich dargestellt wird das Recht der Eingliederungshilfe, ebenso die grundlegenden Regelungen im Schwerbehindertenrecht, einschließlich des Werkstättenrechts.

Den Abschluss bildet ein kurzes Kapitel über das Verwaltungsverfahren und den möglichen Rechtsschutz. Der Fokus liegt dabei auf den Bedürfnissen der Praxis. Die Darstellung der rechtlichen Zusammenhänge, die im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention erfolgt, wird jeweils ergänzt durch erklärende Beispiele, Fälle aus der Praxis, Schaubilder und Hinweise.

Die 2. Auflage berücksichtigt bereits vollumfänglich das neue Teilhabestärkungsgesetz. Auch das neue SGB XIV ist bereits eingearbeitet.