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Beschreibung:

Reihe: Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht. Band: 81

Die Einrede der doppelten Inanspruchnahme und der Doppelschutz sind auf die europäische Patentreform zurückzuführen. Diese steht für die Einführung einer einheitlichen europäischen Patentgerichtsbarkeit in Gestalt des Einheitlichen Patentgerichts und die Schaffung eines europäischen Schutztitels, des europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung. Aus Anlass der europäischen Patentreform wurde u. a. das Begleitgesetz vorgeschlagen, das die Anpassung der nationalen Vorschriften zum Gegenstand hat. Es sieht als Novum die Einführung eines Doppelschutzes durch ein nationales Patent und einen europäischen patentrechtlichen Schutztitel vor. Gleichzeitig wird der Doppelschutz durch die Einrede der doppelten Inanspruchnahme beschränkt. Die Arbeit widmet sich der wissenschaftlichen Untersuchung beider Institute und gelangt zum Ergebnis, dass mehr und die besseren Argumente für die Einführung des beschränkten Doppelschutzes sprechen.

Vor dem Hintergrund der europäischen Patentreform wird auf nationaler Ebene vorgeschlagen, den Doppelschutz durch einen nationalen und einen europäischen Schutztitel einzuführen, der durch die Einrede der doppelten Inanspruchnahme beschränkt wird. Die Arbeit widmet sich der wissenschaftlichen Untersuchung beider Institute und gelangt zum Ergebnis, dass mehr und die besseren Argumente für die Einführung des beschränkten Doppelschutzes sprechen.