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Beschreibung:

Aktuelle Rechtslage
Das Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen gibt auch in seiner aktuellen Fassung zusammen mit der Ausführungsverordnung älteren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung in Hessen die notwendige Sicherheit, ihr Leben trotz aller persönlichen Probleme in Würde und unter Achtung ihrer Interessen und Bedürfnisse verbringen zu können.

Der Kommentar für die Praxis
Da Gesetze und Verordnungen jedoch nur einen Rahmen bilden können, hilft der Kommentar konkret und praxisorientiert bei der rechtskonformen Gestaltung von Rahmenbedingungen der Betreuung und Pflege hilfe- und unterstützungsbedürftiger Menschen in Hessen. Das Autorenteam hat nicht nur das Gesetz praxisnah kommentiert, sondern auch die gesamte Ausführungsverordnung (HGBPAV). Diese konkretisiert die Pflichten der betroffenen Pflege- und Betreuungseinrichtungen und ist somit von höchster Praxisrelevanz. Deshalb ist dieser Kommentar auch von Praktikern für Praktiker geschrieben - verständlich, umfassend, ausgewogen und kompetent.

Kompetente Autorinnen und Autoren
Das Autorenteam setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Prüfungs- und Beratungspraxis (regionale und obere Betreuungs- und Pflegeaufsicht Hessen), der Hessischen Ministerien für Soziales und Integration als oberste Betreuungs- und Pflegeaufsicht, für Inneres und für Sport und der Universität Heidelberg mit der Perspektive der (Rechts)Wissenschaft zusammen. Dieses Perspektivenspektrum vermeidet eine einseitige Betrachtung der neuen Rechtsnormen.

Recht auf gewaltfreie und menschenwürdige Pflege
Eine besondere Herausforderung war für die Autorinnen und Autoren die im Bundesgebiet einmalige Betonung des Rechts auf eine gewaltfreie und menschenwürdige Betreuung und Pflege. Diese verpflichtet in besonderem Maße alle Beteiligten einschließlich der Betreuungs- und Pflegeaufsicht, hochsensibel und verantwortungsbewusst mit den betroffenen Menschen umzugehen.

Besonders empfehlenswert
Für alle mit dem HGBP befassten Aufsichtsbehörden sowie Betroffenen, Betreuer, Beiräte, Richter, Rechtsanwälte und Betreiber von Pflege- und Betreuungseinrichtungen bzw. mobilen Pflegediensten steht damit ein wegweisendes Nachschlagewerk zur Verfügung.