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Beschreibung:

Reihe: Veröffentlichungen zum Verfahrensrecht. Band: 154

Das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung zählt zu den Eckpfeilern des deutschen zivilprozessualen Beweisverfahrens. Es untersagt dem Richter, einen Beweisantrag mit der Begründung abzulehnen, dass die Beweisaufnahme keinen Einfluss auf die richterliche Überzeugungsbildung haben werde. Doch muss der Richter auch dann Beweise erheben, wenn er sich aus guten Gründen nichts von ihnen verspricht? Das Thema, dem sich Steffen Wörner widmet, ist trotz seiner großen praktischen wie theoretischen Bedeutung für den deutschen Zivilprozess bislang nicht wissenschaftlich aufgearbeitet. Diese Lücke schließt die Arbeit. Sie geht der Frage nach, worin das Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung seine normative Stütze findet und welche Bedeutung ihm innerhalb des zivilprozessualen Beweisverfahrens zukommt - und zukommen sollte. In diesem Zusammenhang setzt sich Steffen Wörner kritisch mit dem in der Schweiz vertretenen Standpunkt auseinander, wonach eine vorweggenommene Beweiswürdigung - jedenfalls im Grundsatz - für zulässig erachtet wird. Die Arbeit legt damit wertvolle Einsichten in die Entstehung und Begründung beweisrechtlicher Topoi frei, die im heutigen Diskurs nicht hinreichend reflektiert sind.