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Beschreibung:

Reihe: Nomos Kommentar

Normalpreis 178,00 €
Vorzugspreis für Mitglieder des DAV 118,00 €

Die Rom-Verordnungen haben als europäisches Kollisionsrecht das EGBGB weitgehend abgelöst und gelten unmittelbar im deutschen Recht. Das Europäische Kollisionsrecht regelt damit umfassend, und zum Teil gänzlich neu, klassische Kernbereiche des Zivilrechts in Fällen mit Auslandsbezug. Die Regelwerke sind damit für die Beratung in den weiten Bereichen des Schuld- und Deliktrechts, nicht nur im Familien- und Erbrecht, bindend. Fehlende Beratungssicherheit führt bei der täglich steigenden Zahl grenzüberschreitender Sachverhalte zu schwerwiegenden Beratungsfehlern auch in scheinbar alltäglichen Konstellationen.

Der Kommentar von Hüßtege/Mansel ist das Referenzwerk für die deutsche Rechtspraxis: Es kommentiert im Detail die einschlägigen Verordnungen Rom I und II (vertragliche bzw. außervertragliche Schuldverhältnisse), Rom III (Ehescheidung und Trennung), das Haager Unterhalts-Protokoll, die EuErbVO und das deutsche Umsetzungsgesetz (IntErbRVG) sowie die beiden neuen Europäischen Güterrechtsverordnungen einschließlich des deutschen Umsetzungsgesetzes (IntGüRVG). Abgrenzungsfragen zu den in nationaler Kompetenz verbleibenden Rechtsgebieten werden verständlich beantwortet, die Kommentierung argumentiert darüber hinaus aus dem Gesamtzusammenhang aller Normen und macht die europäischen Argumentationsmuster für die deutsche Rechtspraxis praktikabel. Hiervon profitieren Zivilrichter und Zivilrichterinnen, Anwälte und Anwältinnen wie Fachanwälte und Fachanwältinnen für Familienrecht und Erbrecht, Notare und Notarinnen und Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen.

Die Neuauflage bringt den Kommentar auf den neuesten Stand und berücksichtigt neben dem aktuellen Schrifttum die neueste Judikatur.

Sie enthält die erste systematische Kommentierung der beiden neuen EU-Güterrechtsverordnungen, zum einen für Ehepaare und zum anderen für eingetragene Lebenspartner; beide EU- Verordnungen sind am 28.7.2016 in Kraft getreten, die wichtigsten Regelungen sind ab dem 29.1.2019 anzuwenden. Die Verordnungen regeln güterrechtliche Fragen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, insbesondere Fragen der internationalen Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts, der Rechtswahl und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Gütersachen. Mit Beginn der Geltung der neuen EU-Verordnungen werden diese für ab dem 29.1.2019 geschlossene Ehen oder eingetragene Lebenspartnerschaften die Art. 15 und 17a EGBGB und im Hinblick auf Verfahren, die ab dem 29.1.2019 eingeleitet wurden, die §§ 97 ff. FamFG verdrängen.

Besonders hilfreich erweist sich die Gesamtkonzeption des Kommentars bei der Überprüfung, inwieweit neue Gestaltungsmöglichkeiten, die u.a. die Reformen für die Kautelar-Praxis mit sich bringen, einer gründlichen juristischen Auslegung auch vor Gericht standhalten. Dies betrifft nicht nur das Erb- und Familienrecht, sondern auch alle vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse.